wie muss man verfahren, wenn man Tiere ohne Herkunftsnachweis besitzt? Sei es aus Nachlass, Internetkauf etc.? Also wirklich Fälle wo man das Tier nich einfach zurückgeben kann...
Hallo Peter , in der Regel füllt dir jeder seriöse Züchter Herkunftsnachweise für die jeweilige Spinne aus . Wo dann ja auch deine Daten enthalten sein müssen. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du mit dem Tier halt keine Zucht aufbauen würd ich jetzt mal so sagen . Verbessert mich bitte , wenn ich das falsch sehe.
Außerdem kannst du es dann halt nur so machen , Was keiner weiß , macht auch keinen heiß.
Nein Marco das hast du richtig verstanden. Ich mache es kurz ich habe vor kurzem mit dem Regierungspräsidium telefoniert und mir wurde gesagt, dass wenn man eine geschützte Art hat z.B. ( BW Brachypelma Arten) und keinen Herkunftsnachweis da das Tier evtl. im Internet gekauft wurde, ein Wildfang ist .... das Tier vom Veterinärsamt eingezogen wird.
Jedoch gibt es Ausnahmen da die Ämter oft keine Unterbringung für die Tiere finden gibt es eine Art Sondergenehmigung (Gnadenbrot) diese berechtigt jediglich zur artgerechten Haltung des Tieres und es darf nicht mit dem Tier gezüchtet werden und man darf es nicht weiterverkaufen. Zudem muss ein gewisses Artenwissen vorhanden sein damit dies evtl. möglich ist. Aber jede Region regelt das anderst. D.h. bei den einen wird dieser Kompromis mehr oder weniger geduldet wärend in anderen Regionen das Tier eingezogen wird und in wieder anderen Region erheblich Strafen folgen.
dass wenn man eine geschützte Art hat z.B. ( BW Brachypelma Arten) und keinen Herkunftsnachweis da das Tier evtl. im Internet gekauft wurde, ein Wildfang ist .... das Tier vom Veterinärsamt eingezogen wird.
Was bei mir der Fall wäre... Ich habe die Albopilosum seit 5 Jahren von der 3. oder 4. Haut an bei mir und möchte sie natürlich nicht hergeben. Ich möchte sie auch nicht verpaaren.
Welchen Sinn macht ein Einzug des Tieres durch das Veterinärsamt? Dadurch hat es doch immer noch keinen Nachweis...
Herkunftsnachweise sind eigentlich vollkommen nutzlos, da sie nichts beweisen. Trotzdem sollte man einen haben
Schreiben kann ihn jeder. Ich kann theoretisch auch einen für dich ausstellen und schreiben, dass du das Tier an Tag X von mir gekauft hast. Fragt einer nach, hab ich mein Zuchtpaar verkauft oder es ist verstorben o.ä. (das heißt nun nicht, dass ich das mache, sondern nur, dass es möglich wäre)
Viele sind der Meinung, dass der Herkunftsnachweis nichtmal das Papier wert ist, auf dem er steht..
Was bei mir der Fall wäre... Ich habe die Albopilosum seit 5 Jahren von der 3. oder 4. Haut an bei mir und möchte sie natürlich nicht hergeben. Ich möchte sie auch nicht verpaaren.
Welchen Sinn macht ein Einzug des Tieres durch das Veterinärsamt? Dadurch hat es doch immer noch keinen Nachweis...
Gruß Peter
Da hast du Recht Peter, jedoch ist der Vorteil für die Ämter 100% Kontrolle da sie ja das Tier haben. Und somit können sie ganz sicher sein, dass nicht nachgezüchtet wird ... Was damit gemacht wird kann ich auch nicht genau sagen. Kommt in ne Sammlung von beschlagnahmten Tieren
Das ist wie Gesagt ne schwierige Sache.
Ich habe ebenfalls erfahren, dass wohl ein behalten der Spinne möglich ist wenn der Besitzer das Tier schon einige Zeit lang hat (was in deinem Fall zutreffen würde). Jedoch ist das wie oben schon geschrieben von Amt zu Amt unterschiedlich.
Das Lustige an der Angelegenheit ist, dass es sich hier um das einzige Tier handelt, welches ich in einer Zoohandlung erworben habe. Nur dass ich erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfahren hab, dass es solche Nachweise überhaupt gibt...
Guten Abend Peter, aus einer Zoohandlung und kein Nachweis das darf aber auch niemand erfahren Da muss das Personal dem Käufer normal bescheid sagen. Aber leider hat das Personal oft selber absolut keine Ahnung, habe die Erfahrungen auch schon oft genug gemacht. Die Brachypelma Arten wurden zu Massen aus der Natur entnommen, so dass der Bestand der wildlebenden Tiere so gefährdet ist das diese Art geschützt werden muss. Brachypelmaarten vorallem die B.smithi ist wohl die bekannteste Vogelspinne die es gibt und die Nachfrage ist nunmal sehr hoch was den Großteil der Menschen angeht. Und fast jede Zoohandlung hat diese Tier.
Die Brachypelma Arten wurden zu Massen aus der Natur entnommen, so dass der Bestand der wildlebenden Tiere so gefährdet ist das diese Art geschützt werden muss.
Wobei es inzwischen wohl Sinn machcen würde, G. rosea auf den Index zu setzen, da diese Art trotz erfolgreicher Nachzuchten immernoch in Massen eingefangen und imporiert wird.
Wenn du das Tier aus einer Zoohandlung hast dann geh einfach hin und fordere ihn ein. Brachypelmen sind Nachweisbuchpflichtig -- also muß das Tier auch in ihren Büchern stehen. Diese müssen von ihnen 5 Jahre archiviert werden.
Haben sie die Spinne (aus Doofheit oder Nichtwissen, was ich gleich setze ) nicht in ihren Büchern droh ihnen mit dem Vet-amt. Dann haben sie nämlich ein Problem und nicht du...!
Ich muß dazu sagen das ich auch zwei Brachypelmen ohne Nachweis habe -- eine hab ich von einer hysterischen Mutter bekommen die sie ihrem Sohn abgenommen hatt (die Spinne ging wohl durch die Hände mehrerer Jugendlicher und ich konnte nie herausbekommen woher sie stammt) und einmal meine erste Spinne, da war ich doof und hab dem Züchter auf einer Messe geglaubt das man da keinen Nachweis braucht. Machen kann ich da wohl nichts...nur hoffen das ich nie eine Kontrolle habe!
Ich denke dass ich nun nichts unternehmen werde. Sollte die geringe Wahrscheinlichkeit auftreten, dass ich Probleme deswegen bekomm, so kann ich ja sagen wie es gelaufen ist. Ich habe Zeugen, die bestätigen können, dass mein erstes Tier, die Albo, aus dieser Zoohandlung stammt...