Der Mann spinnt
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Hallo!
Haben sie die Spinne (aus Doofheit oder Nichtwissen, was ich gleich setze ) nicht in ihren Büchern droh ihnen mit dem Vet-amt. Dann haben sie nämlich ein Problem und nicht du...! |
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Das ist so nicht ganz richtig! Wenn der Vorbesitzer auch keinen gültigen Herkunftsnachweis erbringen kann, kann das Tier trotzdem eingezogen werden, weil es dann als "Schmuggelware" behandelt wird! Ähnlich als wenn man z.B. einen gestohlenen DVD-Player kauft, egal ob wissentlich oder unwissentlich! Fliegt der Dieb des Players und dessen Käufer auf, wird die Ware beschlagnahmt! Dann ist Ware, in unserem Fall das Tier, und das Geld weg! Bestraft werden aber beide!
| Ich muß dazu sagen das ich auch zwei Brachypelmen ohne Nachweis habe -- eine hab ich von einer hysterischen Mutter bekommen die sie ihrem Sohn abgenommen hatt (die Spinne ging wohl durch die Hände mehrerer Jugendlicher und ich konnte nie herausbekommen woher sie stammt) |
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Das wäre so ein Fall! Die Herkunft kann nicht nachgewiesen werden, also könnten die Tiere eingezogen werden!
und einmal meine erste Spinne, da war ich doof und hab dem Züchter auf einer Messe geglaubt das man da keinen Nachweis braucht. Machen kann ich da wohl nichts...nur hoffen das ich nie eine Kontrolle habe! |
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Wenn du den Züchter nicht kennst, bzw. Anschrift oder ähnliches von ihm hast, gilt natürlich das gleiche!
Gruß
Kai
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Antwort mit Zitat Moderator-Info
10.02.10 22:29
PostingLink [i]
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