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(Moderatoren: Timo Raab, Chris K.)
  wenn kein Herkunftsnachweis vorhanden ist???
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   Autor  Thema: wenn kein Herkunftsnachweis vorhanden ist???
Der Mann spinnt
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Hallo!

Zitat von: Karin-Nene am 04.02.10, Donnerstag 08:40
Haben sie die Spinne (aus Doofheit oder Nichtwissen, was ich gleich setze ) nicht in ihren Büchern droh ihnen mit dem Vet-amt. Dann haben sie nämlich ein Problem und nicht du...!

Das ist so nicht ganz richtig!
Wenn der Vorbesitzer auch keinen gültigen Herkunftsnachweis erbringen kann, kann das Tier trotzdem eingezogen werden, weil es dann als "Schmuggelware" behandelt wird!
Ähnlich als wenn man z.B. einen gestohlenen DVD-Player kauft, egal ob wissentlich oder unwissentlich! Fliegt der Dieb des Players und dessen Käufer auf, wird die Ware beschlagnahmt!
Dann ist Ware, in unserem Fall das Tier, und das Geld weg! Bestraft werden aber beide!

Zitat:
Ich muß dazu sagen das ich auch zwei Brachypelmen ohne Nachweis habe -- eine hab ich von einer hysterischen Mutter bekommen die sie ihrem Sohn abgenommen hatt (die Spinne ging wohl durch die Hände mehrerer Jugendlicher und ich konnte nie herausbekommen woher sie stammt)

Das wäre so ein Fall! Die Herkunft kann nicht nachgewiesen werden, also könnten die Tiere eingezogen werden!

Zitat:
und einmal meine erste Spinne, da war ich doof und hab dem Züchter auf einer Messe geglaubt das man da keinen Nachweis braucht.
Machen kann ich da wohl nichts...nur hoffen das ich nie eine Kontrolle habe!

Wenn du den Züchter nicht kennst, bzw. Anschrift oder ähnliches von ihm hast, gilt natürlich das gleiche!

Gruß

Kai
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10.02.10 22:29
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Guten Morgen!

Hast Du eine eMail-Adresse? Ich habe direkt vom Veterinäramt eine Liste erhalten, in der aufgelistet ist, für welche Spinnen und Skorpione eine Melde- und Herkunftsnachweispflicht besteht. Diese Tiere sind dann auch dort zu melden! Die Liste habe ich als PDF Datei erhalten und scheint eine EU-Verordnung zu sein.

Gruß Thorsten
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12.02.10 03:01
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Der Mann spinnt
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Guten Morgen Thorsten!

Die zu haben wäre ja prima. Ist die aktuell?

Hab mein Profil aktualisiert! 

Danke im voraus!

Gruß

Kai
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12.02.10 07:59
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Hi!

Das ganze ist eine EU-Richtline Anhänge EG VO 339-97 und 407-09. Damit arbeitet das Veterinäramt Stade. Darin sind alles geschützten Arten der Flora und Fauna verzeichnet. Spinnen und Skorpino sind nur ein sehr kleiner Teil.

Gruß Thorsten
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12.02.10 12:10
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Aaron K.
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Moin!

Nachweispflichtige Tiere sind nicht automatisch auch meldepflichtig.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Grüße,

Aaron
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12.02.10 14:35
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Der Mann spinnt
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Zitat von: Aaron K. am 12.02.10, Freitag 14:35
Moin!

Nachweispflichtige Tiere sind nicht automatisch auch meldepflichtig.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Grüße,

Aaron

Da stimmt allerdings! Wird auch von Land zu Land anders geregelt!
Pt.murinus z.B. sind in Hessen als gefährliche Tiere verboten, bis auf gewisse Ausnahmen!
In anderen Ländern interessiert das keinen!

Gruß

Kai
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13.02.10 08:02
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Der Mann spinnt
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Zitat von: Kutscher74 am 12.02.10, Freitag 03:01
Guten Morgen!

Hast Du eine eMail-Adresse? Ich habe direkt vom Veterinäramt eine Liste erhalten, in der aufgelistet ist, für welche Spinnen und Skorpione eine Melde- und Herkunftsnachweispflicht besteht. Diese Tiere sind dann auch dort zu melden! Die Liste habe ich als PDF Datei erhalten und scheint eine EU-Verordnung zu sein.

Gruß Thorsten

Hallo Thorsten!

Hab deine Emails bekommen! Vielen Dank!!! 

Gruß

Kai
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13.02.10 08:05
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celtic
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Zitat von: Der Mann spinnt am 13.02.10, Samstag 08:02
Da stimmt allerdings! Wird auch von Land zu Land anders geregelt!
Pt.murinus z.B. sind in Hessen als gefährliche Tiere verboten, bis auf gewisse Ausnahmen!
In anderen Ländern interessiert das keinen!

Und was hat das nu wieder mit Nachweispflicht zu tun?

Wieso wird hier immer wieder alles durcheinandergeschmissen.....????

mfg stefan
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13.02.10 08:45
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Zitat von: celtic am 13.02.10, Samstag 08:45
Und was hat das nu wieder mit Nachweispflicht zu tun?

Wieso wird hier immer wieder alles durcheinandergeschmissen.....????

mfg stefan

Na weil sehr viele Leute meinen, dass eine Nachweispflicht auch gleichzeitig eine Meldepflicht voraussetzt!
Aber dem ist ja nicht so!
Und dass es von den Bundesländern auch unterschiedlich geregelt sein kann!
Das sollte nur noch einmal verdeutlicht werden, um Mißverständnisse auszuräumen!

Gruß

Kai
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13.02.10 09:03
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CrAzyPsyCh0
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Moin,

mal zusammengefasst:
also es gibt Nachweispflicht. diese gilt für alle Brachypelmen. Da benötigt man nur einen Herkunftsnachweis.

dann gibt es in manchen Bundesländern Bestimmungen über gefährliche Tiere. Diese darf man dann nur mit einer Sondergenehmigung halten, oder wenn man sie schon vor einem solchen Gesetz hatte.

Meldepflicht ist wieder von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier gibt es keine festen Bestimmungen, da muss man dann im Stadthaus nachfragen.
Das melden kann unter Umständen auch Geld kosten.


Mfg
Sascha
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13.02.10 10:37
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Zitat von: CrAzyPsyCh0 am 13.02.10, Samstag 10:37
Moin,

mal zusammengefasst:
also es gibt Nachweispflicht. diese gilt für alle Brachypelmen. Da benötigt man nur einen Herkunftsnachweis.

dann gibt es in manchen Bundesländern Bestimmungen über gefährliche Tiere. Diese darf man dann nur mit einer Sondergenehmigung halten, oder wenn man sie schon vor einem solchen Gesetz hatte.

Meldepflicht ist wieder von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier gibt es keine festen Bestimmungen, da muss man dann im Stadthaus nachfragen.
Das melden kann unter Umständen auch Geld kosten.


Mfg
Sascha

So kann man das zusammenfassen!

Nachweispflicht besteht aber nicht nur für Brachypelma spp, sondern auch für:

Aphonopelma albiceps 
Aphonopelma pallidum

Gruß

Kai
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13.02.10 18:13
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Erdbeerfroeschlein
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Hallo,


Bitte

MfG Fröschlein
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13.02.10 19:37
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Aaron K.
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Moin!

Zitat von: Der Mann spinnt am 13.02.10, Samstag 18:13
Nachweispflicht besteht aber nicht nur für Brachypelma spp, sondern auch für:

Aphonopelma albiceps 
Aphonopelma pallidum

Dazu sollte man aber sagen, dass Aphonopelma albiceps, nachdem sie einige Male umbenannt wurde, seit 2005 nun Brachypelma albiceps heißt.

Also bleibt nur noch A. pallidum als "nicht-Brachypelma".

Grüße,

Aaron
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13.02.10 20:29
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Zitat von: Aaron K. am 13.02.10, Samstag 20:29
Moin!Dazu sollte man aber sagen, dass Aphonopelma albiceps, nachdem sie einige Male umbenannt wurde, seit 2005 nun Brachypelma albiceps heißt.

Also bleibt nur noch A. pallidum als "nicht-Brachypelma".

Grüße,

Aaron

Hallo Aaron!

Gut zu wissen, das ist mir neu!
Dann ist die Liste der EU nicht aktualisiert worden! Meine ist von 2009 und da steht noch die alte Bezeichnung drin! 

Gruß

Kai
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13.02.10 21:10
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Aaron K.
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Moin!

Ja, ich weiß.
Ich denke mal, dass auch bei vielen anderen aufgelisteten Tierenarten falsche/alte Namen stehen..
Aber im Grunde ändert das ja nichts, da es sich ja trotzdem um eine Brachypelma spec. handelt

Grüße,

Aaron
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